Diese Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist die polnische Originalfassung.
Resortordnung – Natura Health Resort
I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Resortordnung des Erholungs- und Schulungszentrums „Natura Health Resort“, im Folgenden „Resortordnung“ genannt, legt insbesondere fest:
- die Regeln und Bedingungen:
- für die Nutzung der Ferienhäuser und des Resortgeländes durch Kunden und Gäste,
- für die Reservierung von Ferienhäusern;
- die Rechte und Pflichten der Kunden und Gäste im Zusammenhang mit dem von den Parteien geschlossenen Vertrag.
- die Regeln und Bedingungen:
- Das Resort befindet sich im Dorf Kopań Nr. 76A bei Darłowo (Woiwodschaft Westpommern, Landkreis Sławno, Gemeinde Darłowo).
- Das Resort jest im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober geöffnet.
- Eigentümer des Geländes und des Resorts ist der Administrator.
- Der Administrator hat alle nach allgemein geltendem Recht erforderlichen Genehmigungen (unabhängig von deren Nomenklatur) für den Betrieb des Resorts eingeholt und ist in die entsprechenden Register eingetragen, die von den zuständigen Behörden geführt werden.
- Der Administrator ist haftpflichtversichert im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit.
- Das Resort verfügt über eine gültige Versicherungspolice.
- Die Resortordnung gilt für alle Kunden, Gäste, Buchenden sowie Dritte, die sich auf dem Resortgelände aufhalten.
- Detaillierte Informationen u. a. über:
- das Resort und sein aktuelles Angebot;
- die aktuelle Preisliste und Rabatte;
- den Administrator;
– befinden sich auf der Website des Resorts.
§ 2. Definitionen
Für die Zwecke dieser Resortordnung mają die darin verwendeten Begriffe folgende Bedeutung:
- Administrator – PHU CMRS STEFAN ROZŁUCKI, Michałów, Nr. 35, 59-140, NIP: 8951754872, REGON: 390945356. Korrespondenzadresse: Rybnik, ul. ks. Henryka Jośki, Nr. 20, 44-217;
- Personenbezogene Daten – alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, die vom Administrator im Zusammenhang mit der Erbringung der unter diese Resortordnung fallenden Dienstleistungen verarbeitet werden;
- Werktag – jeder Tag von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage auf dem Gebiet der Republik Polen;
- Gast – eine von den Parteien im Rahmen des Vertrages autorisierte natürliche Person, die Ferienhäuser und das Resortgelände zu nutzen;
- Aufenthaltskarte – ein Dokument, das detaillierte Informationen über den Kunden und die Gäste enthält, die zur Nutzung der Ferienhäuser und des Resortgeländes berechtigt sind;
- Kunde – eine volljährige natürliche Person, juristische Person oder organisatorische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, die mit dem Administrator einen Vertrag abgeschlossen hat;
- Sommerzeit – der Zeitraum von dem ersten Samstag im Juli bis zum letzten Samstag im August des jeweiligen Kalenderjahres;
- Resort – das Erholungs- und Schulungszentrum „Natura Health Resort“ im Dorf Kopań Nr. 76A bei Darłowo (Woiwodschaft Westpommern, Landkreis Sławno, Gemeinde Darłowo);
- Buchende Person – eine volljährige natürliche Person, die eine (vorläufige/vollständige) Reservierung für einen Aufenthalt in einem Ferienhaus gemäß den in der Resortordnung festgelegten Bedingungen vornimmt;
- Website – der unter den Internetadressen www.bursztynowa-przystan.pl und www.domkidarlowo.pl zugängliche Internetdienst des Resorts;
- Parteien – der Administrator und der Kunde gemeinsam;
- Gelände – die durch eine Umzäunung abgegrenzte Fläche des Resorts mitsamt der darauf befindlichen touristischen (Sportplätze, Spielplätze, Lagerfeuerstellen, Grillplätze, Parkplatz), technisch-sanitären, Telekommunikations- und sonstigen Infrastruktur;
- Vertrag – die zwischen den Parteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Aufenthaltskarte getroffene Vereinbarung über die Vermietung von Ferienhäusern an den Kunden sowie die Nutzung des Resortgeländes durch den Kunden und die Gäste. Die Bestimmungen der Resortordnung finden vollumfänglich Anwendung auf den Vertrag.
II. RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN UND STORNIERUNG DES AUFENTHALTS
§ 3. Allgemeine Bestimmungen
- Reservierungen von Ferienhäusern für die Sommerzeit werden ausschließlich für einen Mindestzeitraum von drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Übernachtungen entgegengenommen.
- Im verbleibenden Betriebszeitraum des Resorts können Reservierungen von Ferienhäusern für einen beliebigen Zeitraum vorgenommen werden, jedoch nicht kürzer als drei unmittelbar aufeinanderfolgende Übernachtungen.
- Zum Endpreis des Aufenthalts wird eine Ortstaxe (Kurtaxe) hinzugerechnet, deren Höhe auf der Grundlage separater Vorschriften festgelegt wird – dem Gesetz vom 12. Januar 1991 über lokale Steuern und Abgaben (einheitlicher Text Gesetzblatt von 2016, Pos. 716 mit Änderungen).
- Die im jeweiligen Kalenderjahr aktuell gültigen:
- Preislisten;
- Rabatte;
- Gebühren, darunter u. a. Stromkosten, Höhe der Kaution, Pauschale für die Reinigung des Ferienhauses im Falle des Verlassens durch den Kunden in einem Zustand allgemeiner Unordnung (z. B. nicht weggebrachter Müll, ungewaschenes Geschirr usw.);
- Werbeaktionen,
– befinden sich auf der Website.
§ 4. Vorläufige Reservierung
- Eine vorläufige Reservierung von Ferienhäusern kann über das auf der Website verfügbare Reservierungsformular oder per E-Mail an die auf der Website angegebene Adresse vorgenommen werden.
- Eine vorläufige Reservierung, die per E-Mail eingereicht wird, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname der buchenden Person;
- Kontakttelefonnummer der buchenden Person;
- E-Mail-Adresse;
- geplanter Aufenthaltszeitraum im Resort (Anreise- und Abreisedatum);
- Anzahl der Gäste;
- Informationen über Haustiere.
- Nach der vorläufigen Reservierung sendet das in die Website integrierte Reservierungssystem an die von der buchenden Person angegebene E-Mail-Adresse:
- eine Bestätigung über den Eingang der vorläufigen Reservierung, die insbesondere Folgendes enthält:
- Reservierungsnummer;
- die in Abs. 2 genannten Daten;
- den Gesamtbruttopreis des Aufenthalts mitsamt Informationen über zusätzliche Zahlungen und deren Abrechnungsmethoden;
- die Bankkontonummer, auf die die in § 5 Abs. 1 der Resortordnung genannte Anzahlung zu überweisen ist, sowie die Frist für die Zahlung della Anzahlung.
- eine Bestätigung über den Eingang der vorläufigen Reservierung, die insbesondere Folgendes enthält:
- Eine vorläufige Reservierung ist nur dann möglich, wenn zum von della buchenden Person angegebenen Termin mindestens ein Ferienhaus verfügbar ist.
§ 5. Anzahlung
- Eine notwendige Bedingung für eine vollständige Reservierung ist die Leistung einer Anzahlung durch die buchende Person in Höhe von 30 % des Gesamtpreises (brutto) des reservierten Aufenthalts innerhalb von maximal 2 Werktagen nach Erfassung der vorläufigen Reservierung im System.
- Die Nichtzahlung della in Abs. 1 genannten Anzahlung innerhalb della vom Administrator gesetzten Frist führt zur automatischen Stornierung der vorläufigen Reservierung.
- Die in Abs. 1 genannte Anzahlung ist per Banküberweisung auf das vom Administrator angegebene Bankkonto oder über das elektronische Zahlungssystem Przelewy24 zu leisten.
- Als Tag della Anzahlung gilt der Tag della Gutschrift auf dem Bankkonto des Administrators.
- Nach Erhalt della Anzahlung erhält die vorläufige Reservierung den Status einer vollständigen Reservierung.
- Nach Erhalt della Anzahlung sendet der Administrator auf Wunsch der buchenden Person innerhalb von sieben Werktagen ab dem Tag des Eingangs della Anzahlung eine Reservierungsbestätigung zu, die die Daten sowie Informationen über den noch zu zahlenden Restbetrag für den Aufenthalt sowie die Art und Frist für dessen Zahlung enthält.
§ 6. Stornierung des Aufenthalts im Resort
- Die buchende Person kann vom Aufenthalt im Resort zurücktreten (stornieren), mit dem Vorbehalt, dass der Administrator das Recht hat, die Anzahlung ganz oder teilweise einzubehalten, um die dem Administrator im Zusammenhang mit der vorgenommenen Reservierung bereits entstandenen Kosten und/oder den Verlust erwarteter Vorteile (Einnahmen) zu decken.
- Die Willenserklärung der buchenden Person über die Stornierung des Aufenthalts im Resort muss per E-Mail an die für Reservierungen angegebene Adresse des Administrators erfolgen.
- Die in Abs. 2 genannte Erklärung muss mindestens die Reservierungsnummer sowie den Vor- und Nachnamen der buchenden Person enthalten.
- Im Falle einer Stornierung des Aufenthalts im Resort wird der Administrator:
- 50 % der geleisteten Anzahlung erstatten, wenn die Stornierung des Aufenthalts im Resort mindestens 60 Tage vor dem Tag des Beginns des Aufenthalts im Resort eingereicht wurde;
- die geleistete Anzahlung vollständig einbehalten, wenn die Stornierung des Aufenthalts im Resort nach Ablauf della in Punkt 1 genannten Frist eingereicht wurde.
- Der Administrator erstattet die Anzahlung per Banküberweisung auf das von der buchenden Person angegebene Bankkonto innerhalb von Gastro-fünf Werktagen ab dem Tag des Eingangs della Stornierung gemäß Abs. 4 Punkt 1.
III. VERFAHREN UND REGELN FÜR DIE UNTERBRINGUNG (CHECK-IN)
§ 7. Allgemeine Bestimmungen
- Die Ferienhäuser werden tageweise (nach Übernachtungen) vermietet.
- Ein Belegungstag (Übernachtungstag) im Resort dauert von 16:00 Uhr bis 10:00 Uhr des folgenden Tages.
- Der Aufenthalt des Kunden im Resort beginnt um 16:00 Uhr am ersten Tag der Reservierung und endet um 10:00 Uhr am letzten Tag der Reservierung.
- Der Administrator ist nicht verpflichtet, dem Kunden das Ferienhaus vor 16:00 Uhr am ersten Tag der Reservierung und nach 10:00 Uhr am letzten Tag della Reservierung zur Verfügung zu stellen, vorbehaltlich Abs. 5.
- Im Rahmen der organisatorisch-technischen Möglichkeiten ermöglicht der Administrator dem Kunden, das Ferienhaus nach 10:00 Uhr am letzten Tag della Reservierung (maximal bis 18:00 Uhr des jeweiligen Tages) zu belegen. In diesem Fall wird dem Kunden ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 50 % des Preises für die nächste Übernachtung gemäß della aktuell gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
- Die Absicht, den Aufenthalt im Resort über den in der Reservierung angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, muss der Kunde dem Administrator mindestens einen Tag vor dem letzten Tag della Reservierung melden. Der Administrator kann diesem Antrag im Rahmen seiner organisatorisch-technischen Möglichkeiten (Verfügbarkeit von Ferienhäusern) unter Berücksichtigung della aktuell gültigen Preisliste stattgeben.
- Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs des Aufenthalts im Resort durch den Kunden aus Gründen, die aufseiten des Kunden liegen, hat der Administrator das Recht, den gesamten vom Kunden gezahlten Aufenthaltspreis einzubehalten, unabhängig davon, wie viele Übernachtungen bis zum Ende des Aufenthalts verbleiben.
§ 8. Unterbringung / Check-in
- Nach der Ankunft im Resort muss die buchende Person:
- sich gegenüber dem Administrator mit einem gültigen Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen;
- den Nachweis über die Zahlung des Aufenthaltspreises abzüglich des Betrags della geleisteten Anzahlung vorlegen oder diesen Preis in bar direkt an den Administrator zahlen;
- die Ortstaxe (Kurtaxe) entrichten;
- die Aufenthaltskarte ausfüllen und unterzeichnen.
- Über die Übergabe des Ferienhauses an den Kunden und die Rückgabe durch den Kunden erstellen die Parteien eine schriftliche Notiz auf der Aufenthaltskarte.
§ 9. Kaution
- Nach Unterzeichnung della Aufenthaltskarte erhebt der Administrator vom Kunden eine Barkaution in einer jährlich in der Preisliste festgelegten Höhe zur Sicherung von Ansprüchen des Administrators gegen den Kunden aus dem Vertrag, insbesondere für:
- etwaigen Schadenersatz für Beschädigung oder Zerstörung des Ferienhauses oder seiner Ausstattung (einschließlich Diebstahl);
- die Notwendigkeit, das Ferienhaus in Ordnung zu bringen, falls der Kunde es nach Beendigung seines Aufenthalts in einem Zustand allgemeiner Unordnung hinterlassen hat (z. B. nicht weggebrachter Müll, ungewaschenes Geschirr usw.);
- die in § 10 Abs. 4 della Resortordnung genannten Kosten.
- Der Administrator ist berechtigt, sich aus della in Abs. 1 genannten Kaution zu befriedigen, ohne dem Kunden zuvor eine Zahlungsaufforderung zuzusenden.
- Reicht der Kautionsbetrag zur Deckung della Ansprüche des Administrators aus dem Vertrag gegen den Kunden nicht aus, vereinbaren die Parteien das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit, wobei der Administrator seine Rechte gerichtlich geltend machen kann.
- Der nach Abzug aller dem Administrator gegen den Kunden zustehenden vertraglichen Ansprüche verbleibende Kautionsbetrag wird dem Kunden nach Unterzeichnung einer entsprechenden Notiz auf der Aufenthaltskarte in bar zurückerstattet.
IV. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
§ 10. Allgemeine Regeln für die Nutzung des Ferienhauses und des Resortgeländes
- Der Kunde und die Gäste sind berechtigt, die Ferienhäuser und das Resortgelände ausschließlich in dem im Vertrag und in der Resortordnung festgelegten Umfang zu nutzen.
- Im Ferienhaus dürfen nur der Kunde und die von ihm auf della Aufenthaltskarte angegebenen Gäste übernachten.
- Das Ferienhaus darf Dritten weder überlassen noch zugänglich gemacht werden. Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen das vorgenannte Verbot trägt der Kunde nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches die volle Verantwortung für Handlungen oder Unterlassungen Dritter wie für eigene.
- Eine dritte Person, die nicht auf della Aufenthaltskarte angegeben ist, darf sich im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Kunden im Resort in der Zeit von 8:00 bis 21:00 Uhr nur mit Zustimmung des Administrators auf dem Resortgelände aufhalten. Hält sich eine solche Person länger als 8 Stunden am Tag auf dem Resortgelände auf, ist der Kunde verpflichtet, für diese Person eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30 PLN pro Person für jeden angefangenen Tag zu zahlen.
- Auf dem Resortgelände gilt eine Nachtruhe in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
- Während della Nachtruhe ist Folgendes verboten:
- der Aufenthalt von Dritten auf dem Resortgelände;
- die laute Wiedergabe von Audio- und Videomaterial;
- die Organisation von Feiern/Veranstaltungen;
- das Entzünden von Lagerfeuern und Feuerstellen.
- Aufgrund von Brandschutzanforderungen ist es in den Ferienhäusern verboten, elektrische Geräte zu verwenden, die nicht zur festen Ausstattung della Ferienhäuser gehören (z. B. Heizgeräte, Heizkörper usw.). Dieses Verbot gilt nicht für Ladegeräte und Netzteile für Telefone, Unterhaltungselektronik (RTV) sowie Computer.
- Der Aufenthalt von Haustieren in den Ferienhäusern und auf dem Resortgelände ist nicht gestattet.
- Jedem Ferienhaus ist ein kostenloser Parkplatz zugewiesen. Im Rahmen della technisch-organisatorischen Möglichkeiten des Administrators besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Parkplatz gemäß den in der Preisliste festgelegten Tarifen zu erwerben.
- Das Parken von Fahrzeugen auf dem Resortgelände außerhalb della ausgewiesenen Stellplätze ist verboten.
- Der Kunde und die Gäste sind verpflichtet, die Entstehung von unnötigem und störendem Lärm, unangenehmen Gerüchen und Lichteffekten während della Nutzung della Ferienhäuser und des Resortgeländes zu vermeiden, die über den Bereich des Ferienhauses oder des Resortgeländes hinausdringen könnten. Der Kunde und die Gäste sind verpflichtet, diese Störungen unverzüglich nach Aufforderung durch den Administrator zu Beseitigen oder, falls eine sofortige Beseitigung unmöglich ist, diese absolut einzuschränken.
- In den Ferienhäusern und auf dem Resortgelände gilt, außer in den dafür ausgewiesenen Bereichen, ein absolutes Rauchverbot für Tabakwaren und E-Zigaretten.
- Auf dem Resortgelände gilt ein absolutes Verbot des Mitbringens und Konsumierens von Drogen oder anderen Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen. Der Konsum von Alkohol darf die Ordnung des Resorts nicht stören, und es darf kein Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt werden.
- Der Kunde und/oder Gast hat den Administrator unverzüglich über jeden am Ferienhaus, seiner Ausstattung oder an della touristischen, technisch-sanitären, Telekommunikations- oder sonstigen Infrastruktur auf dem Resortgelände festgestellten Schaden zu informieren.
- Der Kunde und die Gäste tragen nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches die volle Verantwortung für alle Arten von Schäden oder Zerstörungen am Ferienhaus oder seiner Ausstattung (einschließlich Diebstahl) sowie für Schäden oder Zerstörungen an della touristischen, technisch-sanitären, Telekommunikations- oder sonstigen Infrastruktur auf dem Resortgelände, die durch das Verschulden des Kunden und/oder della Gäste entstanden sind.
§ 11. Detaillierte Rechte und Pflichten der Parteien
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Administrators ist der Kunde nicht berechtigt, die Art della Nutzung della Ferienhäuser und des Resortgeländes zu ändern.
- Der Administrator oder sein Vertreter (Bevollmächtigter) sind berechtigt, das Ferienhaus zu betreten, um die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages durch den Kunden zu überprüfen. Der Kunde oder sein Vertreter (Bevollmächtigter) hat das Recht, bei den oben genannten Maßnahmen des Administrators anwesend zu sein. Das Betreten des Ferienhauses erfordert eine vorherige Terminvereinbarung durch die Parteien.
- In Notfällen, die ein sofortiges Handeln zur Abwendung oder Begrenzung eines Schadens erfordern (z. B. Feuer, Überschwemmung usw.), haben der Administrator oder sein Vertreter (Bevollmächtigter) das Recht, das Ferienhaus jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zu betreten, und zwar ausschließlich zu dem oben genannten Zweck.
- Dem Kunden und den Gästen ist es untersagt:
- das Ferienhaus und das Resortgelände zu einem anderen Zweck als dem im Vertrag oder in der Resortordnung festgelegten zu nutzen;
- zu Unterbrechungen oder Störungen beizutragen oder diese herbeizuführen in Bezug auf:
- die vom Administrator ausgeübte Tätigkeit,
- den Aufenthalt anderer Kunden und Gäste auf dem Resortgelände,
- die von Dritten in unmittelbarer Nachbarschaft des Resorts ausgeübten Tätigkeiten;
- sich in einer Weise zu verhalten, die den allgemein anerkannten Regeln des guten Benehmens oder den guten Sitten widerspricht;
- auf dem Resortgelände explosive oder leicht entzündliche Stoffe zu lagern (gilt nicht für Kraftstofftanks von Kraftfahrzeugen, einschließlich CNG);
- offenes Feuer an Orten zu verwenden, die nicht dafür vorgesehen sind;
- Handlungen oder Unterlassungen vorzunehmen, die Folgendes verursachen könnten:
- Beschädigung oder Verschlechterung des technischen oder ästhetischen Zustands della Ferienhäuser, ihrer Ausstattung oder einer anderen Infrastruktur auf dem Resortgelände,
- Zufügung eines Schadens für den Administrator oder für Dritte, die sich auf dem Resortgelände aufhalten.
- Die Kunden und Gäste sind insbesondere verpflichtet:
- das Resortgelände und die Ferienhäuser mitsamt ihrer Ausstattung in einem ordnungsgemäßen technischen und ästhetischen Zustand zu halten;
- das Resortgelände und die Ferienhäuser mitsamt ihrer Ausstattung zu pflegen und vor Beschädigungen zu schützen. Insbesondere dürfen der Kunde und die Gäste diese nicht zweckentfremdet oder über die normale Nutzung hinaus beanspruchen;
- den Vertrag, die Resortordnung sowie die auf dem Resortgelände geltenden Brandschutz-, Sanitär- und Ordnungsvorschriften strikt einzuhalten.
- Der Administrator ist berechtigt, den Kunden und die Gäste bei groben und beharrlichen Verstößen gegen die Resortordnung unverzüglich vom Resortgelände zu verweisen; bei Störungen della öffentlichen Ordnung kann die Polizei gerufen werden.
- Macht der Administrator von dem in Abs. 6 genannten Recht Gebrauch, findet § 7 Abs. 7 della Resortordnung entsprechende Anwendung.
- Der Administrator haftet nicht für etwaige Unannehmlichkeiten des Kunden und della Gäste im Zusammenhang mit Bau-, Renovierungs-, Modernisierungs-, Fertigstellungsarbeiten usw., die in unmittelbarer Nachbarschaft des Resorts stattfinden können.
V. FERIENHÄUSER, RESORTGELÄNDE UND ZUSÄTZLICHE INFRASTRUKTUR
§ 12. Resortgelände und zusätzliche Infrastruktur
- Das Resortgelände verfügt über:
- eine 24-Stunden-Videoüberwachung;
- Schutz durch eine professionelle Sicherheitsagentur.
- Die gesamte auf dem Resortgelände befindliche Infrastruktur steht dem Kunden und den Gästen zur Verfügung.
- Die Kunden und Gäste sind verpflichtet, die auf dem Resortgelände befindliche Infrastruktur zweckentsprechend und unter Berücksichtigung des Vertrages, della Resortordnung sowie della Nutzungsordnungen della einzelnen Einrichtungen della vorgenannten Infrastrukturelemente zu nutzen.
- Der Administrator haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die vom Kunden oder von Gästen auf das Resortgelände mitgebracht wurden, wenn der Schaden auf die Beschaffenheit della mitgebrachten Sache, auf höhere Gewalt oder ausschließlich auf das Verschulden des Geschädigten oder einer ihn begleitenden oder besuchenden Person zurückzuführen ist.
- Kraftfahrzeuge und darin zurückgelassene Gegenstände gelten nicht als mitgebrachte Sachen im Sinne von Abs. 4.
- Der Kinderspielplatz ist ein Bereich, der dem Spielen und Erholen dient.
- Die Elemente des Spielplatzes sind für Kinder im Alter von 0 bis 15 Jahren bestimmt.
- Kinder dürfen sich auf dem Spielplatz nur unter Aufsicht von Erwachsenen (z. B. Erziehungsberechtigten) aufhalten, die für sie die Verantwortung tragen.
- Haustiere sind auf dem Resortgelände nicht gestattet. Der Halter/Betreuer trägt die volle zivilrechtliche Haftung, Schadenersatz- und strafrechtliche Verantwortung für durch das Tier verursachte Schäden sowohl gegenüber dem Administrator als auch gegenüber anderen Gästen des Resorts.
- Personen, die sich auf dem Spielplatz aufhalten, sind zur Einhaltung della Ordnung verpflichtet.
- Die Spielgeräte sind zweckentsprechend zu nutzen.
- Auf dem Spielplatz gilt ein absolutes Konsumverbot für alkoholische Getränke und das Rauchen von Zigaretten. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, ist der Aufenthalt untersagt.
- Personen oder deren Erziehungsberechtigte, die Geräte oder Einrichtungen des Spielplatzes beschädigen, tragen die materielle Verantwortung nach den allgemeinen Regeln.
- Auf dem gesamten Resortgelände gilt die Pflicht, Schuhwerk zu tragen, das an die in den einzelnen Zonen des Resorts herrschenden Bedingungen angepasst ist (u. a. Spielplatz, Erholungsbereich, Poolbereich).
- Die Gäste des Resorts sind verpflichtet, angemessenes Schuhwerk zu tragen, um:
a. die Sicherheit zu gewährleisten und das Risiko mechanischer Verletzungen oder des Ausrutschens zu minimieren;
b. die Hygiene und Gesundheit anderer Gäste des Resorts zu schützen;
c. die Sauberkeit della Gemeinschaftseinrichtungen und -räume zu wahren.
- Insbesondere:
a. im Poolbereich ist sauberes, rutschfestes Schutzschuhwerk zu tragen (z. B. Badeschlappen);
b. in den Grün- und Erholungsbereichen ist Schuhwerk zu tragen, das den Witterungsbedingungen und dem Untergrund (u. a. Rasen, Sand, Betonplatten, Holzterrasse) angemessen ist.
- Das Barfußlaufen außerhalb della ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereiche (z. B. Poolbereich, Kinderplanschbecken, Poolliegen) ist verboten.
- Das Personal des Resorts ist berechtigt, Personen, die diese Regeln nicht einhalten, darauf hinzuweisen. Im Falle einer groben Verletzung della Pflicht zum Tragen von Schuhen kann der Gast des Resorts aufgefordert werden, die jeweilige Zone und in begründeten Fällen das gesamte Resort zu verlassen.
§ 13. Ferienhäuser
- Die Ferienhäuser sind vollumfänglich mit Geräten ausgestattet, die für einen komfortablen Aufenthalt des Kunden und della Gäste notwendig sind. Ein Inventarverzeichnis della Ausstattung liegt beim Administrator aus und steht auf Verlangen des Kunden/der Gäste jederzeit zur Verfügung.
- In jedem Ferienhaus ist ein Bewegungsmelder installiert.
- Bei jedem Verlassen des Ferienhauses sollten der Kunde und/oder die Gäste die Fenster schließen, elektrische Verbraucher (außer dem Kühlschrank) ausschalten, das Licht löschen, die Wasserhähne zudrehen und die Außentüren abschließen.
- Im Falle des Verlusts des Schlüssels zum Ferienhaus wird dem Kunden und/oder Gast die Kosten für den Kauf und Austausch eines neuen Schlosses in Rechnung gestellt.
§ 14. Internet
- Das Resort verfügt über ein eigenes drahtloses Internetnetzwerk (WLAN/Wi-Fi). Der Administrator stellt dem Kunden und den Gästen kostenlos drahtloses Internet zur Verfügung, das in jedem Ferienhaus und auf dem Resortgelände zugänglich ist.
- Das Passwort für das WLAN-Netzwerk des Resorts wird dem Kunden und/oder den Gästen vom Administrator nach Erfüllung della formalen Voraussetzungen gemäß § 8 Abs. 1 della Resortordnung mitgeteilt.
- Das Passwort für das WLAN-Netzwerk des Resorts darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Im Rahmen des WLAN-Netzwerks des Resorts übernimmt der Administrator keine Haftung für die Verbindungsqualität, deren Verfügbarkeit und/oder die Übertragungsgeschwindigkeit.
VI. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
§ 15. Allgemeine Bestimmungen
- Der Administrator erbringt die unter diese Resortordnung fallenden Dienstleistungen gemäß dem polnischen Gesetz vom 29. August 1997 über den Schutz personenbezogener Daten (einheitlicher Text Gesetzblatt von 2016, Pos. 922 mit Änderungen) sowie den auf dessen Grundlage erlassenen Ausführungsbestimmungen.
- Der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Administrator.
§ 16. Verarbeitung personenbezogener Daten
- Der Administrator verarbeitet die in der Resortordnung genannten personenbezogenen Daten auf der Grundlage von Art. 23 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten.
- Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Durchführung von Reservierungen für vom Administrator erbrachte touristische Dienstleistungen sowie die Erfüllung und Abwicklung dieser Dienstleistung im Rahmen des Vertrages zu ermöglichen.
- Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten lässt der Administrator besondere Sorgfalt walten, um die Interessen della betroffenen Personen zu schützen, und stellt insbesondere sicher, dass diese Daten:
- rechtmäßig verarbeitet werden;
- für die in della Resortordnung festgelegten Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden;
- sachlich richtig und für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, angemessen sind;
- in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung della betroffenen Personen ermöglicht, und zwar nicht länger, als es für die Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist.
§ 17. Berechtigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind ausschließlich Personen zugelassen, die über eine vom Administrator erteilte Berechtigung verfügen.
- Die in Abs. 1 genannten Personen sind aufgrund einer schriftlichen Erklärung verpflichtet:
- die vom Administrator festgelegten Verfahren und Maßnahmen anzuwenden, die darauf abzielen:
- eine ordnungsgemäße und an die spezifischen Bedürfnisse angepasste Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten,
- personenbezogene Daten vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen;
- personenbezogene Daten geheim zu halten;
- personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung della in della Resortordnung festgelegten Aufgaben zu verwenden;
- keine Informationen über den Inhalt della in § 18 Abs. 1 della Resortordnung genannten Dokumentation preiszugeben;
- bei Verarbeitungsvorgängen besondere Sorgfalt walten zu lassen, um die Interessen della Personen, die sie betreffen, zu schützen.
- die vom Administrator festgelegten Verfahren und Maßnahmen anzuwenden, die darauf abzielen:
§ 18. Sicherung personenbezogener Daten
- Der Administrator sichert personenbezogene Daten gegen unbefugten Zugriff, unbefugte Mitnahme, ungesetzliche Verarbeitung im Widerspruch zum Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten sowie gegen Änderung, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung in einer Weise ab, die in den Bestimmungen della Artikel 36-39a des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten festgelegt ist, und lässt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gebührende Sorgfalt walten, indem er die technischen und organisatorischen Maßnahmen anwendet, die in der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 29. April 2004 über die Dokumentation della Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die technischen und organisatorischen Bedingungen, denen Geräte und IT-Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechen müssen (Gesetzblatt Nr. 100, Pos. 1024), genannt werden, d. h.:
- einer Sicherheitsrichtlinie für personenbezogene Daten;
- einer Verwaltungsanweisung für das zur Verarbeitung personenbezogener Daten genutzte IT-System,
– die einen den Risiken und Kategorien della geschützten Daten angemessenen Schutz della verarbeiteten personenbezogenen Daten gewährleisten.
- Das vom Administrator im Prozess della Verarbeitung personenbezogener Daten genutzte IT-System erfüllt die in della in Abs. 1 genannten Verordnung festgelegten Anforderungen.
- Der Administrator sichert personenbezogene Daten gegen unbefugten Zugriff, unbefugte Mitnahme, ungesetzliche Verarbeitung im Widerspruch zum Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten sowie gegen Änderung, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung in einer Weise ab, die in den Bestimmungen della Artikel 36-39a des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten festgelegt ist, und lässt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gebührende Sorgfalt walten, indem er die technischen und organisatorischen Maßnahmen anwendet, die in der Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 29. April 2004 über die Dokumentation della Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die technischen und organisatorischen Bedingungen, denen Geräte und IT-Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechen müssen (Gesetzblatt Nr. 100, Pos. 1024), genannt werden, d. h.:
§ 19. Ort und Umfang della Verarbeitung personenbezogener Daten
- Die personenbezogenen Daten werden im Büro am Sitz des Administrators verarbeitet.
- Der Umfang della vom Administrator im Zusammenhang mit der Erbringung della unter diese Resortordnung fallenden Dienstleistungen verarbeiteten personenbezogenen Daten umfasst:
- Vor- und Nachname;
- Meldeadresse;
- Telefonnummer;
- E-Mail-Adresse;
- Serie und Nummer des Identitätsdokuments.
§ 20. Kontrolle della Verarbeitung personenbezogener Daten
In Bezug auf die vom Administrator im Zusammenhang mit der Erbringung della unter diese Resortordnung fallenden Dienstleistungen verarbeiteten personenbezogenen Daten steht della betroffenen Person das Recht zur Kontrolle della Verarbeitung personenbezogener Daten in dem im Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten festgelegten Umfang zu.
VII. REKLAMATIONEN UND BESCHWERDEN
§ 21.
- Stellt der Kunde während seines Aufenthalts im Resort eine mangelhafte Erfüllung des Vertrages fest, hat er den Administrator unverzüglich per E-Mail an die auf der Website angegebene Adresse oder schriftlich an della Rezeption des Resorts oder an die Adresse des Sitzes des Administrators darüber zu informieren.
- Unabhängig von della in Abs. 1 genannten Benachrichtigung kann der Kunde beim Administrator innerhalb von maximal 30 Tagen ab dem Tag des Endes des Aufenthalts im Resort eine Reklamation einreichen, die den Mangel in der Art della Vertragserfüllung aufzeigt und seine Forderung präzisiert.
- Im Falle einer Ablehnung della Reklamation ist der Administrator verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung schriftlich detailliert zu begründen.
- Wenn der Administrator auf eine gemäß Abs. 2 eingereichte Reklamation nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag ihrer Einreichung, und im Falle einer während des Aufenthalts im Resort eingereichten Reklamation innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Endes des Aufenthalts im Resort, schriftlich reagiert, gilt die Reklamation als vom Administrator anerkannt.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 22.
- Aufgrund della Art della vom Administrator im Rahmen des Vertrages erbrachten Dienstleistungen steht dem Verbraucher gemäß Art. 38 Punkt 12 des polnischen Gesetzes vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt, Pos. 827 mit Änderungen) kein Widerrufsrecht für außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossene Verträge zu.
- Der aktuelle Inhalt della Resortordnung ist auf der Website sowie am Sitz des Administrators einsehbar.
- Der Administrator behält sich das Recht vor, die Resortordnung zu ändern. Eine Änderung della Resortordnung kann insbesondere im Falle einer Änderung des Umfangs della vom Administrator erbrachten Dienstleistungen erfolgen.
- Über Änderungen della Resortordnung informiert der Administrator, indem er den Inhalt della neuen, vereinheitlichten Resortordnung auf der Website bereitstellt.
- Eine Änderung della Resortordnung tritt mit dem Tag della Veröffentlichung des Inhalts della neuen Resortordnung auf della Website in Kraft.
- Die Tätigung einer (vorläufigen/vollständigen) Reservierung und/oder der Abschluss des Vertrages bedeutet die Akzeptanz della Resortordnung.
- In Angelegenheiten, die im Vertrag nicht geregelt sind, findet die Resortordnung Anwendung.
- In Angelegenheiten, die nicht durch die Bestimmungen dieser Resortordnung geregelt sind, finden die geltenden Vorschriften des polnischen Rechts Anwendung, insbesondere das Zivilgesetzbuch, das Gesetz über Tourismusdienstleistungen und das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten.
- Ein Kunde, der Verbraucher ist, hat die Möglichkeit, außergerichtliche Wege della Reklamationsbearbeitung und Rechtsverfolgung zu nutzen, insbesondere ist der Kunde berechtigt, sich zu wenden an:
- ein ständiges Verbraucherschiedsgericht gemäß Art. 37 des polnischen Gesetzes vom 15. Dezember 2000 über die Handelsinspektion (einheitlicher Text Gesetzblatt von 2016, Pos. 1059 mit Änderungen) mit dem Antrag auf Entscheidung eines aus dem geschlossenen Vertrag resultierenden Streits. Die Ordnung über die Organisation und das Funktionieren von ständigen Verbraucherschiedsgerichten wird durch die Verordnung des Justizministers vom 25. September 2001 festgelegt (Gesetzblatt Nr. 113, Pos. 1214).
- den Woiwodschaftsinspektor della Handelsinspektion gemäß Art. 36 des Gesetzes vom 15. Dezember 2000 über die Handelsinspektion (einheitlicher Text Gesetzblatt von 2016, Pos. 1059 mit Änderungen) mit dem Antrag auf Einleitung eines Mediationsverfahrens zur gütlichen Beilegung des Streits. Informationen über die Regeln und das Verfahren della vom Woiwodschaftsinspektor della Handelsinspektion durchgeführten Mediation sind an den Sitzen sowie auf den Websites della jeweiligen Woiwodschaftsinspektorate della Handelsinspektion verfügbar.
- Sollten die in Abs. 8 genannten Lösungen nicht anwendbar sein oder nicht angewendet werden, werden alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages durch die zuständigen ordentlichen polnischen Gerichte entschieden.
- Die Resortordnung tritt am 9. Dezember 2016 in Kraft.
SCHWIMMBADORDNUNG IM RESORT NATURA HEALTH RESORT
Jede Person, die das Außenbecken nutzt, ist verpflichtet, sich mit den Bestimmungen dieser Ordnung vertraut zu machen und sich diesen zu unterwerfen.
- Die Ordnung umfasst das Außenbecken.
- Das Außenbecken steht den Gästen von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung.
- Das Schwimmbad dient Erholungszwecken und wird nicht von einem Rettungsschwimmer beaufsichtigt.
- Die Tiefe des Schwimmbeckens beträgt 120 cm.
- Kinder unter 18 Jahren dürfen sich im Bereich des Außenbeckens nur in Begleitung einer volljährigen Person aufhalten.
- Während della Reinigungsarbeiten (Unterwassersauger) ist das Betreten des Schwimmbeckens absolut verboten.
- Personen, die das Schwimmbad nutzen, sind verpflichtet, Badekleidung zu tragen und vor dem Betreten des Beckens zu duschen.
- Vor dem Betreten des Außenbeckenbereichs ist das Schuhwerk gegen Badeschlappen auszutauschen.
- Das Springen ins Wasser und das Laufen im Schwimmbadbereich sind verboten. Es ist verboten, Lebensmittel sowie scharfe, gefährliche Gegenstände/Artikel, insbesondere aus Glas (einschließlich Kosmetika in Glasverpackungen), in den Schwimmbadbereich mitzubringen. Im Bereich des Außenbeckens dürfen Getränke ausschließlich in Plastikbechern oder Plastikflaschen konsumiert werden.
IM BEREICH DES AUSSENBECKENS IST VERBOTEN:
- das Ausschenken, Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und Betäubungsmitteln,
- der Verzehr von Mahlzeiten,
- das Rauchen von Zigaretten und Tabakwaren,
- das Verunreinigen della Anlage,
- das Mitbringen und der Aufenthalt von Tieren,
- der Zutritt für Personen, deren Zustand auf den Konsum von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln hinweist,
- der Zutritt für Personen, deren Gesundheitszustand eine Ertrinkungsgefahr darstellen oder die Gesundheit anderer Badegäste gefährden könnte.
- Es ist Personen untersagt, das Außenbecken zu nutzen, deren äußere Anzeichen auf Hautkrankheiten, offene Schnitte, Infektionskrankheiten, schwer heilende Wunden, Epilepsie, Atembeschwerden, Gleichgewichtsstörungen sowie aggressives Verhalten hinweisen.
- Personen mit einem instabilen Gesundheitszustand sollten das Außenbecken mit besonderer Vorsicht nutzen.
Es ist verboten, die Ausstattung della Anlage zu beschädigen und das Wasser zu verunreinigen. Das Springen ins Wasser und das Laufen im Schwimmbadbereich sind verboten. Es ist verboten, Lebensmittel sowie scharfe, gefährliche Gegenstände/Artikel, insbesondere aus Glas (einschließlich Kosmetika in Glasverpackungen), in den Schwimmbadbereich mitzubringen. Im Bereich des Schwimmbads dürfen Getränke ausschließlich in Plastikbechern oder Plastikflaschen konsumiert werden.
- Eine Person, die das Schwimmbecken vorsätzlich oder unabsichtlich verunreinigt, wird mit den Kosten für den Wasserwechsel belastet.
- Es wird empfohlen, Wertgegenstände im Ferienhaus zu hinterlassen, um das Risiko von Diebstahl oder Verlust zu verringern. Für verlorene oder gestohlene Gegenstände übernimmt das Personal von Natura Health Resort keine Haftung.
- Die Nutzung des Außenbeckens erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers.
- Natura Health Resort haftet nicht für Körperverletzungen und Unfälle, die aus einer Verletzung della Ordnung resultieren.
- Die Schwimmbadordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Diese Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist die polnische Originalfassung.
